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VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 1500/91 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 32 Abs 1 Nr 3 WaffG, § 36 Abs 1 S 1 WaffG, § 30 Abs 1 S 1 WaffG
(Zum Prüfungsumfang bei der Verlängerung eines Waffenscheins; zur Gefährdung eines im ländlichen Bereich praktizierenden Gynäkologen iSv WaffG § 32 Abs 1 Nr 3) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 14.03.1991 - V/V E 945/90
- VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 1500/91
Papierfundstellen
- ESVGH 45, 18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.06.1975 - 1 C 6.75
Bedürfnis eines Landarztes für Schusswaffen - Nachweis eines Bedürfnisses für …
Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 1500/91
Im übrigen entspricht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Juni 1975, NJW 1975, 2258) nicht dem Willen des Gesetzgebers, eine pauschale Bewaffnung ganzer Berufsgruppen herbeizuführen. - BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73
Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast - …
Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 1500/91
Demgemäß dient die Bedürfnisprüfung dem Ziel, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Zahl der im Privatbesitz befindlichen Schußwaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, um den mit dem Besitz, namentlich aber dem Führen von Waffen verbundenen Gefahren wirksam vorzubeugen (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs des Bundesrates, BT-Drucksache VI/2678, BT-Drucksache VI/3566; vgl. auch BVerwGE 49, 1 ff. = Buchholz, 402.5 WaffG Nr. 8 S. 6 f. unter Rückgriff auf die entsprechende Bestimmung des Reichswaffengesetzes vom 18. März 1938 und die Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zum Bedürfnisbegriff). - BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.83
Waffenrecht - Waffenerlaubnis - Rechtswidrigkeit - Rücknahme - …
Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 1500/91
Dabei kommt es nicht darauf an, ob das nachträgliche Bekanntwerden auf einem Irrtum der Behörde über den entscheidungserheblichen Sachverhalt oder auf einem Rechtsanwendungsfehler der Behörde beruht (vgl. auch BVerwGE 71, 248/249). - VGH Hessen, 01.07.1985 - 11 UE 129/84
Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 1500/91
So ist von einem fehlenden Bedürfnis mangels Erforderlichkeit der Führung einer Waffe etwa dann auszugehen, wenn eine weniger gefährliche Waffe (Schreckschuß- oder Reizstoffwaffe), die Erteilung einer Waffenbesitzkarte als eine die Allgemeinheit weniger gefährdende Maßnahme als die eines Waffenscheins, die Ausstellung eines befristeten oder modifizierten Waffenscheins (§ 35 Abs. 2 Satz 2 WaffG) oder polizeilicher Personenschutz ausreicht (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. etwa die Urteile vom 1. Juli 1985 - 11 UE 129/84 - und vom 28. Oktober 1985 - 11 UE 152/84 - sowie den Beschluß vom 3. März 1992 - 11 TG 261/91 - m. w. N.). - VGH Hessen, 28.10.1985 - 11 UE 152/84
Auszug aus VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 1500/91
So ist von einem fehlenden Bedürfnis mangels Erforderlichkeit der Führung einer Waffe etwa dann auszugehen, wenn eine weniger gefährliche Waffe (Schreckschuß- oder Reizstoffwaffe), die Erteilung einer Waffenbesitzkarte als eine die Allgemeinheit weniger gefährdende Maßnahme als die eines Waffenscheins, die Ausstellung eines befristeten oder modifizierten Waffenscheins (§ 35 Abs. 2 Satz 2 WaffG) oder polizeilicher Personenschutz ausreicht (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. etwa die Urteile vom 1. Juli 1985 - 11 UE 129/84 - und vom 28. Oktober 1985 - 11 UE 152/84 - sowie den Beschluß vom 3. März 1992 - 11 TG 261/91 - m. w. N.).
- VG Düsseldorf, 23.09.2014 - 22 K 6997/13
Umfang der Erlaubnispflicht des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen im …
Einen im Vergleich zur Ersterteilung einer Erlaubnis geringeren behördlichen Prüfungsumfang sieht das Gesetz für den Verlängerungsfall nicht vor, vgl. ausführlich zum Waffenrecht: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 1 C 84.77 -, Rdn. 13, juris; VGH Hessen, Urteil vom 5. Juli 1994 - 11 UE 1500/91 -, Rdn. 32, juris.